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   VG Köln, 20.11.2014 - 20 K 1799/13   

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https://dejure.org/2014,44621
VG Köln, 20.11.2014 - 20 K 1799/13 (https://dejure.org/2014,44621)
VG Köln, Entscheidung vom 20.11.2014 - 20 K 1799/13 (https://dejure.org/2014,44621)
VG Köln, Entscheidung vom 20. November 2014 - 20 K 1799/13 (https://dejure.org/2014,44621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme aufgrund von Störungen der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme; Durchsuchung des Genital- und Intimbereichs im Polizeigewahrsam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme wegen Störungen bei der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme wegen Störungen bei der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus VG Köln, 20.11.2014 - 20 K 1799/13
    vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 13.12.2005 - 2 BvR 447/05 -, juris.
  • VGH Bayern, 16.07.1998 - 24 ZB 98.850
    Auszug aus VG Köln, 20.11.2014 - 20 K 1799/13
    Demgegenüber handelt es sich bei der Nachschau nach Gegenständen im Körperinnern und zwar auch in nicht ohne weiteres zugänglichen Körperöffnungen (After, Scheide) um von § 39 PolG NRW nicht mehr erfasste Untersuchungen, vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.11.2007 - 3 R/06; VGH München, Beschluss vom 16.7.1998 - 24 ZB 98.850 - Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1989 - 5 A 886/88
    Auszug aus VG Köln, 20.11.2014 - 20 K 1799/13
    vgl. schon OVG NRW, Urteil vom 3. November 1989 - 5 A 886/88 -, NWVBl 1990, 388;.
  • VG Augsburg, 10.12.2021 - Au 8 K 20.1952

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Art und Weise des Vollzugs einer

    Eine Trennung dieser Fragen erscheint auch sinnvoll, weil im Rahmen einer zulässig angeordneten Freiheitsentziehung allein durch die Art und Weise ihres Vollzugs zusätzliche Rechtsverstöße und Grundrechtsverletzungen erfolgen können (HessVGH, B.v. 24.1.2011 - 8 A 2236/10.Z - juris Rn. 12; VG Köln, U.v. 20.11.2014 - 20 K 1799/13 - juris Rn. 25).

    Im konkreten Fall ist jedoch eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung nicht ausgeschlossen, weil eine Entscheidung des Amtsgerichts nach Art. 97, 98 und 99 PAG nicht beantragt worden ist (VGH BW, U.v. 18.11.2021 - 1 S 803/19 - juris Rn. 24; VG Köln, U.v. 20.11.2014 - 20 K 1799/13 - juris Rn. 25; VG Gießen, U.v. 27.9.2010 - 9 K 1708/09.GI - juris Rn. 14; OLG Celle, B.v. 23.6.2005 - 22 W 32/05 - juris Rn. 21).

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